Der Automobilslalom unterliegt wie die
meisten technischen Sportarten einer Vielzahl von Regeln. Besonders die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen
sind sehr umfangreich und nur mit einiger Erfahrung vollständig und richtig zu interpretieren.
Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen DMSB-Slaloms, für
Clubslaloms - genehmigt von den Landesfachverbänden oder den Trägerclubs des DMSB,
die eine maximale Streckenlänge von 800m pro Wertungslauf nicht überschreiten dürfen, sind diese Regeln so weit wie möglich vereinfacht.
Durchführung und Ablauf der Veranstaltung sind im
neuen DMSB-Slalomreglement geregelt.
Die Fahrer...
benötigen zur Teilnahme an DMSB-Slaloms eine vom DMSB ausgestellte
Fahrerlizenz auf der Basis der
DMSB-Lizenzbestimmungen. Bei Clubslaloms ist keine Lizenz vonnöten.
Die Fahrzeuge...
müssen entweder uneingeschränkt zum Straßenverkehr zugelassen sein oder
über einen Wagenpass des DMSB verfügen. Ein weitgehend serienmäßiges Fahrzeug muss den Bestimmungen der
G-Fahrzeugliste und den
Erläuterungen zur G-Fahrzeugliste entsprechen. Vollständig veröffentlicht sind die technischen Reglements nur in den DMSB-Handbüchern.
Eine sehr gute erste Übersicht vermittelt die Technikseite von
EWO-motorsport.de.
Die Veranstaltung...
muss behördlich genehmigt sein. Hierzu ist i.d.R. eine Genehmigung des Grunstückseigentümers und der Umweltschutzbehörde erforderlich. Bei öffentlichem Straßenland ist neben der Umweltgenehmigung ein Einverständnis
der Polizei und der verfügungsberechtigten Behörde (Stadt, Kreis etc.) erforderlich.
Der Ablauf einer Veranstaltung...
unterliegt ebenfalls einer Vielzahl von Bestimmungen. Jede Slalomveranstaltung muss entweder von der
Sportabteilung der Automobilclubs oder vom DMSB genehmigt werden. Haftpflichtversicherungen und
Unfallversicherungen für Sportwarte, Zuschauer und evt. für die Fahrer sind abzuschließen.
Eine Ausschreibung ist zu erstellen, für die Veranstaltung benötigt man einen Rennleiter Slalom,
einen Zeitnehmer, einen oder mehrere technische Kommissare und je nach Veranstaltung ein Schiedsgericht
oder ausgebildete Sportkommissare. Auf dem Gelände muss entweder ein Sanitäter, ein Krankenwagen
mit Besatzung oder ein Arzt mit Notfallkoffer anwesend sein, ein Umweltbeauftragter muss benannt sein und nicht zuletzt müssen auch viele Streckenposten dafür sorgen, dass die Strecke immer in einem einwandfreien Zustand ist und dass alle Fehler der Teilnehmer auch richtig erfasst werden.